Der Kirchengemeinderat informiert:

Für 2G- bzw. 3G-Regelung gibt es laut aktuell gültiger Landesverordnung (in Kraft ab 03.04.2022) keine rechtliche Grundlage mehr.

Für Gottesdienste, Veranstaltungen und Gruppentreffen gilt seit dem 07.04.2022:

  • In Innenräumen des Gemeindezentrums und beim Singen im Gottesdienst besteht weiterhin die Maskenpflicht. ( Hausrecht)
  • An festen Plätzen darf die Maske abgenommen werden.
  • In den Räumen wird weiterhin zwischengelüftet. Nach Gruppenende ist gründlich zu lüften!
  • Ab Ostern wird die Kirche wieder normal bestuhlt. Bezüglich des Einhaltens eines angemessenen Abstands setzen wir auf Eigenverantwortlichkeit.
  • Für Chorproben gibt es keine Einschränkungen mehr.
  • Bitte beachten Sie weiter die gängigen Hygieneregeln (AHA+L)!

Der Kirchengemeinderat der Matthias-Claudius-Kirchengemeinde

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