Der Kirchengemeinderat informiert:
Für 2G- bzw. 3G-Regelung gibt es laut aktuell gültiger Landesverordnung (in Kraft ab 03.04.2022) keine rechtliche Grundlage mehr.
Für Gottesdienste, Veranstaltungen und Gruppentreffen gilt seit dem 07.04.2022:
- In Innenräumen des Gemeindezentrums und beim Singen im Gottesdienst besteht weiterhin die Maskenpflicht. ( Hausrecht)
- An festen Plätzen darf die Maske abgenommen werden.
- In den Räumen wird weiterhin zwischengelüftet. Nach Gruppenende ist gründlich zu lüften!
- Ab Ostern wird die Kirche wieder normal bestuhlt. Bezüglich des Einhaltens eines angemessenen Abstands setzen wir auf Eigenverantwortlichkeit.
- Für Chorproben gibt es keine Einschränkungen mehr.
- Bitte beachten Sie weiter die gängigen Hygieneregeln (AHA+L)!
Der Kirchengemeinderat der Matthias-Claudius-Kirchengemeinde