Kirchen-Wahl
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- Welche Aufgaben hat der Kirchengemeinderat?
- Wer darf sich wählen lassen?
- Wo finde ich das Wahlvorschlagsformular?
Welche Aufgaben hat der Kirchengemeinderat?
- an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchengemeinderats gewissenhaft mitzuwirken,
- am kirchlichen Gemeindeleben, insbesondere am Gottesdienst, teilzunehmen,
- das Gelöbnis als Mitglied des Kirchengemeinderats abzulegen und
- Wesen und Auftrag der Kirche zu vertreten, wie sie in der Verfassung niedergelegt sind, also insbesondere
- die Aufgaben in der Bindung an den Auftrag ihres Herrn Jesus Christus und in der darin begründeten Freiheit als Dienst an allen Menschen zu erfüllen,
- das Evangelium in Wort und Tat vor allem durch Gottesdienst, Gebet, Kirchenmusik, Kunst, Bildung und Unterricht, Erziehung, Seelsorge, Diakonie, Mission sowie durch Wahrnehmen ihrer Mitverantwortung für Gesellschaft und öffentliches Leben zu verkünden und zu bezeugen,
- durch das Hören auf Gottes Wort und durch dessen Auslegung Leitung in der Kirchengemeinde wahrzunehmen,
- für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sowie für die Wahrung der in der Gottesebenbildlichkeit gründenden Menschenwürde und der Menschenrechte in der Welt einzutreten und
- sich gegen alle Formen der Diskriminierung zu wenden und ein von Gleichberechtigung bestimmtes Zusammenleben der Menschen zu fördern.
Wo finde ich das Wahlvorschlagsformular?
Das Formular kann hier heruntergeladen oder im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten erbeten werden.
Für das Beratergremium
Florian Gosch
